Energie-Einspar-Verordnung (EnEV)

EnEV für Altbauten

 
Seit 1. Februar 2002 sind die neuen Regelungen und Grenzwerte für energiesparendes Bauen und Modernisieren in Kraft.

Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) hat die Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnung zusammen geführt und löst die bislang gültigen Normen ab. Der für die Gebäudebeheizung/ Warmwasserbereitung erforderliche Energieaufwand wird neben der Wärmedämmung des Gebäudes in das Konzept der Ermittlung des Jahres-Heizenergiebedarfs einbezogen. Auch Eigentümer von Altbauten müssen sich über eine Optimierung des Wärmeschutzes Gedanken machen.


Renovieren & Sanieren

Die EnEV-Grenzwerte für Bauteile in Altbauten greifen erst, wenn Sie großflächig sanieren. Wer weniger als 20 Prozent eines Bauteils verändert oder austauscht, muss nicht zusätzlich dämmen.

Nachrüsten

In einigen Fällen fordert die EnEV eine Nachrüstung, auch wenn keine Sanierung geplant ist. Ausgenommen davon sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Doch spätestens zwei Jahre nach dem Verkauf einer Immobilie muss ein Altbau die EnEV-Standards erfüllen:

1. Nachrüstungspflicht besteht bei Altbauten für Öl- und Gasheizkessel, die weder Niedrigtemperatur- oder Brennwertgeräte sind, und die vor dem dem 1. Oktober 1978 in Betrieb gingen. Sie müssen bis Ende 2006 ersetzt werden. Erfolgte ein Brenneraustausch nach Oktober 1996 und werden damit bestimmte Grenzwerte eingehalten, verlängert sich diese Frist um zwei Jahre bis 2008.

2. Nicht begehbare, aber zugängliche Dach-Geschossdecken müssen bis Ende 2005 nachträglich mit 8 bis 12 Zentimetern Dämmstoff nachgerüstet werden. Bei schlecht isolierenden Wänden fordert die Norm eine zusätzliche Dämmschicht, wenn der Außenputz ohnehin zu erneuern ist.

3. Außerdem müssen Heizungs- und Warmwasserrohre in nicht beheizten Räumen vor Wärmeverlusten geschützt werden. Bei normalen Heizungsrohren soll die Dämmdicke 20 bis 20 Zentimeter betragen, bei dickeren entsprechend mehr.

Ist Ihr Energieverbrauchs-Kennwert (EVKW) überhöht, sollten Sie handeln. Je nachdem ob Sie Wohn- oder Hauseigentümer, Mieter oder Verwalter sind, sollten Sie die Hilfe von Beratungsstellen sowie staatlich geförderte Energieberater und Handwerksfachbetrieben in Anspruch nehmen. Außerdem sollten Sie sich über staatliche Förderprogramme und günstige Darlehen informieren.

EnEV für Neubauten

Seit Februar 2002 ersetzt sie die Wärmeschutz- und die Heizanlagenverordnung. Für alle, die jetzt bauen, sind die neuen Regeln verbindlich. Wir haben zusammengestellt, was die EnEV für Baufamilien und Renovierer bringt. Die wichtigsten Neuerungen Die EnEV begrenzt den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung. Die Energiebilanz berücksichtigt die Effizienz der Energieträger und der Anlagentechnik. Bauliche und anlagentechnische Maßnahmen können miteinander verrechnet werden, da alle Größen, die den Energieverbrauch beeinflussen, berücksichtigt werden. Eine gute Anlagentechnik kann so eine nur mäßige Wärmedämmung wieder wettmachen. Ein Energiebedarfsausweis schafft Markttransparenz für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt.