Renovieren & Sanieren
Die EnEV-Grenzwerte für Bauteile in Altbauten greifen erst, wenn Sie
großflächig sanieren. Wer weniger als 20 Prozent eines Bauteils
verändert oder austauscht, muss nicht zusätzlich dämmen.
Nachrüsten
In einigen Fällen fordert die EnEV eine Nachrüstung, auch wenn
keine Sanierung geplant ist. Ausgenommen davon sind selbstgenutzte Ein-
und Zweifamilienhäuser. Doch spätestens zwei Jahre nach dem Verkauf
einer Immobilie muss ein Altbau die EnEV-Standards erfüllen:
1. Nachrüstungspflicht besteht bei Altbauten für Öl- und
Gasheizkessel, die weder Niedrigtemperatur- oder Brennwertgeräte
sind, und die vor dem dem 1. Oktober 1978 in Betrieb gingen. Sie müssen
bis Ende 2006 ersetzt werden. Erfolgte ein Brenneraustausch nach Oktober
1996 und werden damit bestimmte Grenzwerte eingehalten, verlängert
sich diese Frist um zwei Jahre bis 2008.
2. Nicht begehbare, aber zugängliche Dach-Geschossdecken müssen
bis Ende 2005 nachträglich mit 8 bis 12 Zentimetern Dämmstoff
nachgerüstet werden. Bei schlecht isolierenden Wänden fordert
die Norm eine zusätzliche Dämmschicht, wenn der Außenputz
ohnehin zu erneuern ist.
3. Außerdem müssen Heizungs- und Warmwasserrohre in nicht
beheizten Räumen vor Wärmeverlusten geschützt werden. Bei
normalen Heizungsrohren soll die Dämmdicke 20 bis 20 Zentimeter betragen,
bei dickeren entsprechend mehr.
Ist Ihr Energieverbrauchs-Kennwert (EVKW) überhöht, sollten Sie
handeln. Je nachdem ob Sie Wohn- oder Hauseigentümer, Mieter oder Verwalter
sind, sollten Sie die Hilfe von Beratungsstellen sowie staatlich geförderte
Energieberater und Handwerksfachbetrieben in Anspruch nehmen. Außerdem
sollten Sie sich über staatliche Förderprogramme und günstige
Darlehen informieren. EnEV
für Neubauten
Seit Februar 2002 ersetzt sie die Wärmeschutz- und die Heizanlagenverordnung.
Für alle, die jetzt bauen, sind die neuen Regeln verbindlich. Wir haben
zusammengestellt, was die EnEV für Baufamilien und Renovierer bringt.
Die wichtigsten Neuerungen Die EnEV begrenzt den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf
für Heizung und Warmwasserbereitung. Die Energiebilanz berücksichtigt
die Effizienz der Energieträger und der Anlagentechnik. Bauliche und
anlagentechnische Maßnahmen können miteinander verrechnet werden,
da alle Größen, die den Energieverbrauch beeinflussen, berücksichtigt
werden. Eine gute Anlagentechnik kann so eine nur mäßige Wärmedämmung
wieder wettmachen. Ein Energiebedarfsausweis schafft Markttransparenz für
Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt. |