| Bei nicht Unterschreiten der Regeldachneigung ist, bei bis zu drei weiteren erhöhten Anforderungen, keine Verklebung der Plattenstöße notwendig. | Bei Unterschreitung der Regeldachneigung von mehr als 6° ist generell ein Unterdach auszuführen. | |||
| Bei Unterschreitung der Regeldachneigung bis max. 6° ist, bei bis zu zwei weiteren erhöhten Anforderungen, keine Verklebung der Plattenstöße notwendig. | Erhöhte Anforderungen ergeben sich aus Dachneigung, Konstruktion, Nutzung, klimatischen Verhältnissen und örtlichen Bestimmungen. | |||
| Bei Unterschreitung der Regeldachneigung bis max. 6° ist, bei drei weiteren erhöhten Anforderungen, eine Verklebung der Plattenstöße notwendig. |