| Befestigungstabellen
bei der Anwendung für hinterlüftete Fassaden In Tabelle 1 sind für Bauwerke bis 10 m und von 10 bis 18 m Höhe, aufgrund der Geschwindigkeitsdruck nach DIN 1055- 4:2005, Winddruck für die jeweilige Windzone angegeben. In Abbildung 1 ist die Windzonenkarte gemäß DIN 1055-4:2005- 03, Anhang A dargestellt. Abbildung 1: Windzonenkarte gemäß DIN 1055-4:2005-03, Anhang A ![]() Tabelle 1: Geschwindigkeitsdruck nach DIN 1055-4:2005-03 für Bauwerke bis 10 m und von 10 bis 18 m Höhe, sowie der mit den genannten aerodynamischen Beiwerten ermittelte Winddruck für die jeweilige Windzone |
In den nachstehenden Tabellen sind zur Vereinfachung die gemäß
Tabelle 1 errechneten Winddrücke in die Windsogkategorien 1 bis 4 unterteilt.
Diese Windsogkategorien sind sinnvoll aus den Werten nach Tabelle 1 zusammengestellt
worden und haben nichts mit den Windzonen nach DIN 1055 gemeinsam. Weiterhin
sind die erforderlichen Nägel und der Maximalabstand der Nägeln,
bei einem Abstand der Rippen untereinander von 62,5 cm und 83,3 cm angegeben. Beispiel: Tabelle 1 Höhe der Fassade: 9 m Objektstandort: Westerland – Inseln der Nordsee Windzone 4 Windsog im Eckbereich: 1,96 kN/m² Windsog in den sonstigen Bereichen: 1,12 kN/m² Dicke der Holzfaserdämmplatte: 50 mm – Tabelle 2 Fassade: vorgehängte Dachziegel – schwere Fassade Abstand der Holzrippen: 83,3 cm Erforderliche Anzahl Nägel im Eckbereich: Kategorie 4 – 11 cm Abstand Erforderliche Anzahl Nägel in den sonstigen Bereichen: Kategorie 3: 18 cm Abstand |
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